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Anwaltverein
Satzung
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Bürgerservice Zwangsvollstreckungs-arbeitskreis
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Beitragsordnung Der Jahresbeitrag des Vereins für ordentliche Mitglieder und für vollberechtigte außerordentliche Mitglieder beträgt 180,00 Euro. Aus dem Jahresbeitrag der Vereinsmitglieder ist der jeweils an den Deutschen Anwaltverein und den zuständigen Landesverband abzuführende Beitrag in der jeweils von dieser festgesetzten Höhe zu zahlen. Außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht zahlen den halben Jahresbeitrag. Der Vorstand kann für sie eine andere Beitragsregelung treffen bzw. sie ganz beitragsfrei stellen. Junge neuzugelassene Kollegen sind in den ersten beiden Jahren nach ihrer Erstzulassung von dem Zusatzbeitrag an den Deutschen Anwaltverein befreit. Die gleiche Befreiung kann ihnen auf Antrag auch für den Jahresbeitrag des Vereins gewährt werden. Mitglieder nach Vollendung des siebzigsten Lebensjahres können von der Beitragsleistung für den Verein befreit werden, wenn sie den Verein vorher länger als 30 Jahre angehört haben. Im übrigen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag in besonderen Fällen den Beitrag für den Verein stunden, ermäßigen und in Ausnahmefällen erlassen. Der jeweils zu zahlende Gesamtbeitrag ist bis zum 30. März eines jeden Jahres in einer Summe fällig und ohne weitere Aufforderung auf das Beitragskonto des Vereins bei der Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00, Konto-Nr. 3147514009 zu zahlen. In Sonderfällen kann der Schatzmeister auf schriftlichen Antrag die Zahlung in zwei gleichen Teilbeträgen zu Anfang eines jeden Halbjahres bewilligen. Jedes Mitglied ist zur Vermeidung von Mahnungen gehalten, für den Jahresbeitrag entweder einen Bankdauerauftrag zu erteilet; oder den Verein eine auf den Jahresbeitrag beschränkte Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Die Beitragsordnung gilt ab 1.1.94. Der Jahresbeitrag ist anteilig bis 30.3. in Höhe von 90,00 Euro und 30.09. in Höhe von 90,00 Euro fällig. |