Anwaltverein
Königs Wusterhausen Zossen

Satzung
Beitragsordnung
Vorstand

Link zu jur. Links
Link zur Region

Bürgerservice
Download Formulare

Zwangsvollstreckungs-arbeitskreis

Impressum

 

 

 
Beitragsordnung
 
  1. Der Jahresbeitrag des Vereins für ordentliche Mitglieder und für vollberechtigte 
    außerordentliche Mitglieder beträgt 180,00 Euro.
  2. Aus dem Jahresbeitrag der Vereinsmitglieder ist der jeweils an den Deutschen Anwaltverein 
    und den zuständigen Landesverband abzuführende Beitrag in der jeweils von dieser 
    festgesetzten Höhe zu zahlen.
  3. Außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht zahlen den halben Jahresbeitrag. Der 
    Vorstand kann für sie eine andere Beitragsregelung treffen bzw. sie ganz beitragsfrei 
    stellen.
  4. Junge neuzugelassene Kollegen sind in den ersten beiden Jahren nach ihrer Erstzulassung 
    von dem Zusatzbeitrag an den Deutschen Anwaltverein befreit. Die gleiche Befreiung kann 
    ihnen auf Antrag auch für den Jahresbeitrag des Vereins gewährt werden.
  5. Mitglieder nach Vollendung des siebzigsten Lebensjahres können von der Beitragsleistung 
    für den Verein befreit werden, wenn sie den Verein vorher länger als 30 Jahre angehört 
    haben.
  6. Im übrigen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag in besonderen Fällen den Beitrag für 
    den Verein stunden, ermäßigen und in Ausnahmefällen erlassen.
  7. Der jeweils zu zahlende Gesamtbeitrag ist bis zum 30. März eines jeden Jahres in einer 
    Summe fällig und ohne weitere Aufforderung auf das Beitragskonto des Vereins bei der 
    Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00, Konto-Nr. 3147514009 zu zahlen. In Sonderfällen kann 
    der Schatzmeister auf schriftlichen Antrag die Zahlung in zwei gleichen Teilbeträgen zu 
    Anfang eines jeden Halbjahres bewilligen.
  8. Jedes Mitglied ist zur Vermeidung von Mahnungen gehalten, für den Jahresbeitrag 
    entweder einen Bankdauerauftrag zu erteilet; oder den Verein eine auf den Jahresbeitrag 
    beschränkte Bankeinzugsermächtigung zu erteilen.
  9. Die Beitragsordnung gilt ab 1.1.94. Der Jahresbeitrag ist anteilig bis 30.3. in Höhe von 90,00 Euro und 
    30.09. in Höhe von 90,00 Euro fällig.